Historie und Zweck des Schießbuches

Der Begriff des Schießbuches stammt aus dem militärischen Bereich. Erste Exemplare tauchen Ende des 18 bzw. Anfang des 19 Jahrhunderts auf.

Schießbuch von 1908 -
Infanterie 8. Kompanie
Schießbuch von 1936 - Kleinkaliberbüchse Schießbuch von 1936 -
Karabiner

Das Schießbuch dient bei der militärischen Schießausbildung der Bundeswehr als persönlicher Leistungsnachweis des Soldaten. In das Schießbuch werden alle erreichten Schießergebnisse eingetragen. Das Schießbuch bleibt in der Hand des Soldaten, darf jedoch nicht durch ihn selbst geführt werden, sondern nur durch dazu bestimmte Vorgesetzte oder Schreiber.

Das Schießbuch enthält neben den dienstlichen Personalien (Name, Dienstgrad, Truppenteil) die Ergebnisse des Schießens mit den verschiedenen Handwaffen (Gewehr, Pistole, MG, MP), Panzerabwehrwaffen, Fliegerabwehrwaffen und Handgranaten. Weiterhin werden die Ergebnisse der Wertungsübungen zum Erlangen der Schützenschnur bzw. des Leistungsabzeichens vermerkt. Das Schießbuch gilt als Urkunde. Es wird nach Ausscheiden aus dem Dienst zurückgegeben und bei den Personalunterlagen des Soldaten aufbewahrt.

Schießbuch von 1936 -
Leichtes Machinengewehr
Schießbuch von 1938 -
Luftnachrichten Ersatzkompanie
Schießbuch von 1940 -
Kleinkarabiner

Neben dem militärischen Bereich gibt es noch den zivilen Bereich. Hier dokumentieren Sportschützen ihre Trainings- und Wettkampfaktivitäten über das Jahr hinweg um ihr Bedürfnis nachweisen und aufrecht halten zu können. Dokumentiert werden mindestens der Tag des Trainings/Wettkampfes unter Angabe der Uhrzeit, die Waffe und Disziplin sowie der Ort oder Verein/Schießstand, wo geschossen bzw. trainiert wurde. Wichtig ist, dass dies von der Schießaufsicht per Unterschrift und Stempel im Schießbuch bestätigt wird. Um sein Bedürfnis aufrecht halten zu können, muss der Sportschütze mindestens 18 Mal im Jahr trainieren.

Schießbuch von 1974 -
Nationale Volksarmee
 
Schießbuch von 1979 -
Deutsche Bundeswehr
Schießbuch von 1966 - Bundesgrenzschutz

Nach den ersten 3 Jahren wird der Sportschütze erneut von der zuständigen Waffenbehörde überprüft. Hierbei werden auch die Schießaktivitäten des Schützen in Augenschein genommen. Dabei sollte man sicher stellen, dass die Einträge im Wesentlichen mit den Anwesenheitslisten auf den Schießständen übereinstimmen. Hierdurch hat die Behörde ein Mittel, einen Cross-Check zu machen und Moglern auf die Schliche zu kommen. Das Schießbuch ist also auch ein Kontrollinstrument, nicht nur für den Sportschützen und die Behörde, sondern auch für den zuständigen Verband. Will der Sportschütze eine weitere Waffe erwerben, so muss er seine Aktivitäten auch dem Verband gegenüber darlegen, sonst wird keine Befürwortung erteilt.

Zunehmend erhält das Aufzeichnen der Schießaktivitäten auch bei den Jägern Einzug. Hier wird das praxisnahe, jagdliche Schießen trainiert und dokumentiert. Eine Pflicht wie bei den Sportschützen besteht nicht. Seit neuester Zeit kommt es jedoch immer häufiger vor, dass nur die Jäger zu einer Jagd eingeladen werden oder im Staatsforst schießen dürfen, die nachweisen können, dass sie regelmäßig auf dem Schießstand sind und dort jagdliches Schießen absolvieren und trainieren.


Schießbuch von 1926 - Weidmannsheil! - Schiessbuch für Deutsche Jäger.

Interessanterweise wird der Begriff "Schießbuch" im Waffengesetz nicht explizit erwähnt.

Hinweis in eigener Sache: an dieser Seite wird fortlaufend gearbeitet. Alle hier gezeigten Schießbücher und Abbildungen befinden sich in unserem Besitz.
 
 
       
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