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Historie und Zweck des Schießbuches
Der Begriff des Schießbuches stammt aus dem militärischen Bereich. Erste
Exemplare tauchen Ende des 18 bzw. Anfang des 19 Jahrhunderts auf.
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Schießbuch von 1908 -
Infanterie 8. Kompanie |
Schießbuch von 1936 - Kleinkaliberbüchse |
Schießbuch von 1936 -
Karabiner |
Das Schießbuch dient bei der militärischen Schießausbildung der
Bundeswehr als persönlicher Leistungsnachweis des Soldaten. In das
Schießbuch werden alle erreichten
Schießergebnisse eingetragen. Das Schießbuch bleibt in der Hand des
Soldaten, darf jedoch nicht durch ihn selbst geführt werden, sondern nur
durch dazu bestimmte Vorgesetzte oder Schreiber.
Das Schießbuch enthält neben den dienstlichen Personalien (Name,
Dienstgrad, Truppenteil) die Ergebnisse des Schießens mit den
verschiedenen Handwaffen (Gewehr, Pistole, MG, MP), Panzerabwehrwaffen,
Fliegerabwehrwaffen und Handgranaten. Weiterhin werden die Ergebnisse
der Wertungsübungen zum Erlangen der Schützenschnur bzw. des
Leistungsabzeichens vermerkt. Das Schießbuch gilt als Urkunde. Es wird
nach Ausscheiden aus dem Dienst zurückgegeben und bei den
Personalunterlagen des Soldaten aufbewahrt.
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Schießbuch von 1936 -
Leichtes Machinengewehr |
Schießbuch von 1938 -
Luftnachrichten Ersatzkompanie |
Schießbuch von 1940 -
Kleinkarabiner |
Neben dem militärischen Bereich gibt es noch den zivilen Bereich. Hier
dokumentieren Sportschützen ihre Trainings- und Wettkampfaktivitäten
über das Jahr hinweg um ihr Bedürfnis nachweisen und aufrecht halten zu
können. Dokumentiert werden mindestens der Tag des Trainings/Wettkampfes
unter Angabe der Uhrzeit, die Waffe und Disziplin sowie der Ort oder
Verein/Schießstand, wo geschossen bzw. trainiert wurde. Wichtig ist,
dass dies von der Schießaufsicht per Unterschrift und Stempel im
Schießbuch bestätigt wird. Um sein Bedürfnis aufrecht halten zu können,
muss der Sportschütze mindestens 18 Mal im Jahr trainieren.
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Schießbuch von 1974 -
Nationale Volksarmee |
Schießbuch von 1979 -
Deutsche Bundeswehr |
Schießbuch von 1966 - Bundesgrenzschutz |
Nach den ersten 3 Jahren wird der Sportschütze erneut von der
zuständigen Waffenbehörde überprüft. Hierbei werden auch die
Schießaktivitäten des Schützen in Augenschein genommen. Dabei sollte man
sicher stellen, dass die Einträge im Wesentlichen mit den
Anwesenheitslisten auf den Schießständen übereinstimmen. Hierdurch hat
die Behörde ein Mittel, einen Cross-Check zu machen und Moglern
auf die Schliche zu kommen. Das Schießbuch ist also auch ein
Kontrollinstrument, nicht nur für den Sportschützen und die Behörde,
sondern auch für den zuständigen Verband. Will der Sportschütze eine
weitere Waffe erwerben, so muss er seine Aktivitäten auch dem Verband
gegenüber darlegen, sonst wird keine Befürwortung erteilt.
Zunehmend erhält das Aufzeichnen der Schießaktivitäten auch bei den
Jägern Einzug. Hier wird das praxisnahe, jagdliche Schießen trainiert
und dokumentiert. Eine Pflicht wie bei den Sportschützen besteht nicht.
Seit neuester Zeit kommt es jedoch immer häufiger vor, dass nur die
Jäger zu einer Jagd eingeladen werden oder im Staatsforst schießen
dürfen, die nachweisen können, dass sie regelmäßig auf dem Schießstand
sind und dort jagdliches Schießen absolvieren und trainieren.
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Schießbuch von 1926 - Weidmannsheil! - Schiessbuch für Deutsche
Jäger. |
Interessanterweise wird der Begriff "Schießbuch" im Waffengesetz nicht
explizit erwähnt.
Hinweis in eigener Sache: an dieser Seite wird fortlaufend
gearbeitet. Alle hier gezeigten Schießbücher und Abbildungen befinden
sich in unserem Besitz. |
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